Sonntag, 9. Juli 2017

Heidnische Sitten

Höchst selten kommt es in dem so zahlreichen Volk zu Ehebruch; und dann folgt die Strafe unmittelbar und ist dem Mann überlassen. Mit abgeschnittenem Haar, entblößt, vor den Augen der Verwandten jagt er das Weib aus dem Hause und peitscht sie mit Ruten durchs ganze Dorf. Und für preisgegebene Keuschheit gibt es keine Verzeihung: nicht Schönheit, nicht Jugend, nicht reiche Habe könnte ihr einen Mann gewinnen. Denn dort lacht niemand über das Laster, und Verführen und Sichverführenlassen heißt nicht „der Geist der Zeit“.
Besser steht es gewiß noch um Völkerschaften, bei denen nur Jungfrauen heiraten und mit der Hoffnung und dem Gelübde der Ehefrau einmal für immer abschließen. So erhalten sie einen Mann, wie sie einen Leib und ein Leben erhalten haben, auf daß sich kein Gedanke darüber hinaus, kein Begehren weiter verirre, daß sie gleichsam nicht den Ehegemahl, sondern die Ehe selber lieben. Die Zahl der Kinder zu beschränken oder ein nachgeborenes zu töten, gilt als verruchte Tat; mehr vermögen dort gute Sitten als anderswo gute Gesetze.
(Tacitus, Die Germania 19)